FÜR UNTERNEHMER
I.Einleitung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus den folgenden fünf Teilen:
I. Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
II. Besondere Bestimmungen für Werkverträge
III. Besondere Bestimmungen für Dienstverträge
IV. Besondere Bestimmungen für Mietverträge
V. Besonderen Bestimmungen für Kauf- und Werklieferungsverträge
Wir erstellen für Sie Veranstaltungskonzepte und führen weltweit Veranstaltungskonzepte durch. Dazu schließen wir Werkverträge, Dienstverträge, Mietverträge, Kaufverträge, Werklieferungsverträge sowie unterschiedliche Mischformen der vorgenannten Vertragsarten mit Ihnen ab.
Für diese unterschiedlichen Vertragsarten werden folgende Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in unseren Vertrag einbezogen:
Wir bezeichnen, unabhängig von der Vertragsart, einen Vertrag, den wir mit Ihnen abgeschlossen haben, nachfolgend als Vertrag.
I. ALLGEMEINER TEIL DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Ihre abweichenden Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich zu.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.
2.IHR VERTRAG MIT UNS
- Wenn wir für Sie ein Angebot erstellen, ist dieses unverbindlich, sofern wir dies in dem Angebot nicht anders bestimmt haben. Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir Ihnen innerhalb von zehn Tagen ab Zugang Ihrer Bestellung eine Auftragsbestätigung zusenden. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Inhalt der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Inhalt der Auftragsbestätigung Vorrang vor den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Wir können zur Vertragserfüllung Dritte einschalten.
- Wenn wir Dritte zur Vertragserfüllung einschalten, haben Sie keinen vertraglichen Anspruch auf Einsicht in die Vertrags-, Abrechnungs- oder sonstigen Unterlagen, die unsere Geschäftsbeziehung zu Dritten betreffen und keinen Anspruch gegen uns auf Auskunft über unsere Geschäftsbeziehung zu Dritten.
- Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
- An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Mustern, Daten, Software und sonstigen Unterlagen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unsere Aufforderung hin, spätestens jedoch nach vollständiger Vertragsdurchführung, geben Sie uns bitte alle unsere Unterlagen zurück.
3.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERZUGSZINSEN
- Der Gesamtbruttobetrag unserer Rechnungen ist ohne Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen (Zahlungsfrist). Ihre Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf dem auf unserer Rechnung angegebenen Konto vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Wenn Sie die Zahlungsfrist überschreiten, kommen Sie mit der Zahlung in Verzug.
- Wenn Sie unsere Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist nicht gezahlt haben, können wir von Ihnen Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen.
4.AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ÜBERTRAGBARKEIT
- Sie können uns gegenüber nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Sie dürfen Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit uns nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung abtreten.
- Wir sind berechtigt, die uns Ihnen gegenüber zustehenden Zahlungsforderungen abzutreten.
- Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
5.WIR BENÖTIGEN IHRE HILFE UND UNTERSTÜTZUNG
- Für den Erfolg unserer Arbeit ist es wichtig, dass Sie mitwirken. Sie sind hierzu bereit.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden Sie:
- uns den barrierefreien Zugang zu Flächen, Gebäuden oder Räumen (inklusive Benachrichtigung über etwaige Wachdienste, Mitteilung über Hausregeln und Einbindung in Schließsysteme) oder Sachmitteln (inklusive funktionsbereiter und kostenfreier Bereitstellung von Strom und Wasser) gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist;
- dafür Sorge tragen, dass Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Leistung anwesend ist, der uns als Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung zur Verfügung steht;
- uns über für die Vertragsdurchführung relevante Sicherheitsvorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes informieren;
- für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit uns abstimmen und vorbereiten;
- unseren Sicherheitshinweisen folgen, um die Sicherheit von Ihnen und Dritten zu gewährleisten.
- Kommen Sie Ihren vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Zeit, die Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Unsere weitergehenden Ansprüche wegen einer Verletzung Ihrer vertraglichen Mitwirkungspflichten behalten wir uns vor.
6.RECHTE AN BILD- UND TONMATERIAL
Sofern nicht anders vereinbart, sind Sie berechtigt, von Veranstaltungen, die wir für Sie durchführen, Bild- und Tonmaterial anzufertigen. Das angefertigte Bild- und Tonmaterial dürfen Sie ausschließlich zu internen Ansichtszwecken nutzen. Jede andere Nutzung, insbesondere die Weitergabe des Materials an Dritte, die öffentliche Zurverfügungstellung oder die Nutzung zu Werbezwecken, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wir können die Erteilung der Zustimmung von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen.
7.IHR KÜNDIGUNGSRECHT
- Sie können unseren Vertrag jederzeit kündigen. Ihre Kündigung bedarf der Schriftform.
- Wenn Sie unseren Vertrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen kündigen, sind Sie verpflichtet, uns die Nettovergütung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen, die wir für die von uns bis zum Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Kündigung erbrachten Leistungen vereinbart haben. Wenn wir bis zum Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Kündigung für die Vertragsdurchführung bereits Dritte beauftragt haben (z.B. Künstler, Moderatoren, Dienstleister, Techniker), müssen Sie uns die Kosten dieser Beauftragung ersetzen, soweit wir diese Kosten nicht durch Kündigung gegenüber dem Dritten vermeiden können.
8.HÖHERE GEWALT
- Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse haben wir nicht zu vertreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen sowie Störungen am Veranstaltungsort im Bereich der Strom oder Wasserversorgung. Ist die Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen auf höhere Gewalt oder auf vergleichbare Ereignisse zurückzuführen, verschieben sich die Termine bzw. verlängern sich die Fristen angemessen.
9.HAFTUNGSBEGRENZUNG
- Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt.
- Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des vereinbarten Preises sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.
- Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR BEISTELLUNGEN
Wenn Sie uns für die Vertragsdurchführung Gegenstände, Werkstoffe, Werkzeuge oder sonstiges Material zur Verfügung stellen, übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, dass das von Ihnen zur Verfügung gestellte Material für die Vertragsdurchführung geeignet ist.
11.PERSONENBEZOGENE DATEN
Sie sind damit einverstanden, dass wir die für die Zusammenarbeit mit Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten in unserer EDV speichern.
12.ANWENDBARES RECHT; GERICHTSSTAND
- Auf unsere Verträge findet nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist, wenn wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, unser Sitz.
- Gerichtsstand ist Köln.
- Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WERKVERTRÄG
1.PRÜFUNG UNSERER LEISTUNG
- Sie prüfen in eigener Verantwortung, ob sich das
bestellte Werk für den von Ihnen vorgesehenen Verwendungszweck eignet und Ihren speziellen
Erfordernissen entspricht. Sie müssen unsere Leistungen bitte unverzüglich auf
offensichtliche Mängel hin untersuchen. Teilen Sie uns offensichtliche Mängel bitte
schnell, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, nachdem wir unsere Leistungen
vollständig erbracht haben, schriftlich oder per E-Mail mit, damit wir handeln können.
- Tritt an den von uns gefertigten neuen Werken oder
Gegenständen ein Mangel auf (den Sie uns bitte möglichst präzise beschreiben), werden wir
diesen innerhalb angemessener Zeit nach unserer Wahl entweder beseitigen oder die
beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (Nacherfüllung).
- Schlägt unsere Nacherfüllung fehl, insbesondere
weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben werden kann, verzögert sich die
Nacherfüllung unzumutbar oder lehnen wir sie unberechtigt ab, können Sie nach Ihrer Wahl von
dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
2. AUSSCHLUSS VON MÄNGELANSPRÜCHEN
Sie haben keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch eine Beschädigung oder durch eine falsche Bedienung von Ihnen verursacht werden. Sie haben ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn Sie selbst oder ein von Ihnen beauftragter Dritter unsere Leistungen verändert, es sei denn Sie weisen nach, dass die Änderung unseren Überprüfungs- oder Beseitigungsaufwand nicht wesentlich erschwert hat und der Mangel bei der Abnahme bereits vorhanden war.
III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIENSTVERTRÄGE
Dienstverträge erfüllen wir mit der üblichen kaufmännischen Sorgfalt. Mängelansprüche bestehen insoweit nicht.
IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MIETVERTRÄGE
1.DIE MIETGEGENSTÄNDE
- Wir sind verpflichtet, Mietgegenstände mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen.
- Wir können bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder bessere Mietgegenstände ersetzen, falls es uns, gleichgültig ob verschuldet oder unverschuldet, nicht möglich ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Die diesbezügliche Lieferung gilt nicht als Lieferung unbestellter Sachen im Sinne des § 241a BGB.
2.ORT DER AUSLIEFERUNG UND RÜCKGABE
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände an Sie und die Rückgabe der Mietgegenstände durch Sie an dem von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort.
- Die Anlieferung der Mietgegenstände zu und die Abholung von einem von Ihnen vorgegebenen Ort bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.IHRE PFLICHTEN BEI DER ANLIEFERUNG
- Bei der Anlieferung bestätigen Sie bitte schriftlich den Erhalt der Mietgegenstände auf unserem Lieferschein. Nach Ihrer schriftlichen Bestätigung der Vollständigkeit der Lieferung sind Beanstandungen wegen fehlender Mietgegenstände ausgeschlossen.
- Sie prüfen in eigener Verantwortung, ob die Mietgegenstände für den von Ihnen vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und Ihren speziellen Erfordernissen entspricht. Sie müssen die Mietgegenstände bitte unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin untersuchen.
4.IHRE PFLICHTEN WÄHREND DER MIETZEIT
- Sie teilen uns bitte Vollstreckungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe Dritter in die Mietgegenstände sowie Beschädigung der Mietgegenstände unverzüglich mit und stellen uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung, die wir zur Wahrung unserer Rechte benötigen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte weisen Sie bitte auf unser Eigentum hin.
- Sie teilen uns bitte Vollstreckungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe Dritter in die Mietgegenstände sowie Beschädigung der Mietgegenstände unverzüglich mit und stellen uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung, die wir zur Wahrung unserer Rechte benötigen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte weisen Sie bitte auf unser Eigentum hin.
- Sie teilen uns bitte Vollstreckungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe Dritter in die Mietgegenstände sowie Beschädigung der Mietgegenstände unverzüglich mit und stellen uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung, die wir zur Wahrung unserer Rechte benötigen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte weisen Sie bitte auf unser Eigentum hin.
5.DIE RÜCKGABE DER MIETGEGENSTÄNDE
- Sie sind verpflichtet, die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, wie Sie die Mietgegenstände von uns erhalten haben.
- Wenn wir vertraglich vereinbart haben, dass wir die Mietgegenstände abholen, stellen Sie die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag zum vereinbarten Zeitpunkt bereit.
6. UNSERE SCHADENERSATZANSPRÜCHE BEI VERLUST, ZERSTÖRUNG UND BESCHÄDIGUNG
- Bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes erstatten Sie uns die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten. Unsere weitergehenden Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
- Wenn die Reparatur eines Mietgegenstandes möglich ist, erstatten Sie uns die Reparaturkosten. Unsere weitergehenden Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
V. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR KAUF- UND WERKLIEFERUNGSVERTRÄGE
1. WIR LIEFERN NUR UNTER EIGENTUMSVORBEHALT
- Wir liefern nur unter einfachem Eigentumsvorbehalt. Dies bedeutet, dass unsere Ware bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich etwaiger Zinsen in unserem Eigentum bleibt (Vorbehaltseigentum). Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %‚ sind wir auf Ihr Verlangen hin verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.
- Wird unser Vorbehaltseigentum mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltseigentums (Einkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Sie müssen unser Vorbehaltseigentum bitte pfleglich behandeln und bis zum Übergang des Eigentums auf Sie instandhalten. Sie dürfen unser Vorbehaltseigentum nicht verkaufen, verschenken, verpfänden, oder zur Sicherung übereignen. Sie werden uns Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in unser Vorbehaltseigentum unverzüglich mitteilen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen, die wir zur Wahrung unserer Rechte benötigen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte weisen Sie bitte auf unser Eigentum hin.
2.GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir Ihnen die Ware übergeben oder sie zum Transport gebracht haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt. Befinden Sie sich in Annahmeverzug, so geht die Gefahr bereits mit unserer Mitteilung der Versandbereitschaft auf Sie über.
3.IHRE UNTERSUCHUNGSPFLICHT
- Sie müssen die von uns gelieferte Ware bitte unverzüglich auf offensichtliche Mängel hin untersuchen. Teilen Sie uns offensichtliche Mängel bitte schnell, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, nachdem wir unsere Leistungen vollständig erbracht haben, schriftlich oder per E-Mail mit, damit wir handeln können.
- Wenn ein Handelskauf vorliegt, gelten anstelle des vorstehenden Absatzes a) die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB.
4.IHRE ANSPRÜCHE BEI MÄNGELN
- Tritt an den von uns gelieferten neuen oder neu hergestellten Waren ein Mangel auf (den Sie uns bitte möglichst präzise beschreiben), werden wir diesen innerhalb angemessener Zeit nach unserer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Ware von Neuem mangelfrei liefern (Nacherfüllung).
- Schlägt unsere Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben werden kann, verzögert sich die Nacherfüllung unzumutbar oder lehnen wir sie unberechtigt ab, können Sie nach Ihrer Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
- Sie haben keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch eine Beschädigung oder durch eine falsche Bedienung von Ihnen verursacht werden. Sie haben ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn Sie selbst oder ein von Ihnen beauftragter Dritter unsere Ware verändert, es sei denn Sie weisen nach, dass die Änderung unseren Überprüfungs- oder Beseitigungsaufwand nicht wesentlich erschwert hat und der Mangel bei der Abnahme bereits vorhanden war.
- Bei Kauf- oder Werklieferungsverträgen über gebrauchte oder generalüberholte Gegenstände schließen wir Ihre gesetzlichen Mängelansprüche aus, was üblich ist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, für Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB und wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.